GESCHÄTZTE KUNDIN, GESCHÄTZTER KUNDE
Zum Kauf Ihres Heizkamins gratulieren wir Ihnen. Dieser Kamineinsatz bildet das «Herzstück» jeder Kaminanlage. Durch den Fachmann fachgerecht installiert und verkleidet, bestimmt dieser weitgehend die Qualität Ihrer Anlage im Betrieb.
Damit wir Ihnen im Falle eines Defektes unsere Serviceleistungen rasch und zuverlässig zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie, Ihre Angaben untenstehend zu erfassen. Ohne diese Angaben sind wir nicht in der Lage, professionelle Serviceleistungen durchzuführen. Besten Dank.
Umfang der Garantie und der Haftung
Voraussetzungen für die genannten Garantiefristen sind der vorschriftsgemässe Einbau gemäss den Einbauanleitungen der Rüegg Cheminée Schweiz AG sowie den örtlich geltenden Fachregeln für das Handwerk durch einen ausgewiesenen Partnerbetrieb. Im weiteren setzt die Rüegg Cheminée Schweiz AG die sachgerechte Bedienung gemäss der Bedienungsanleitung voraus.
Wir übernehmen eine Garantie für Mängelfreiheit und das Bestehen der zugesicherten Eigen-schaften und Leistungen der Kaufgegenstände. Unter die Garantie fallende Mängel werden von uns kostenlos durch Nachbesserung behoben.
Ist eine Nachbesserung nicht möglich, erstatten wir gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes den Kaufpreis. Darüber hinaus begründet diese Garantie keine Rechte des Bestellers, insbesondere besteht aus der Garantie kein Recht auf Schadenersatz.
Gesetzliche Mängelhaftungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Garantie unberührt.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Rechnungsstellung an den Partnerbetrieb der Rüegg Cheminée Schweiz AG.
- Das Garantiezertifikat ist sorgfältig aufzubewahren und im Falle einer Reklamation der Mängelrüge beizulegen.
Haftungsausschluss
- Geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, in der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen oder Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und Auftragsbestätigungen.
- Mangelhafte Funktion oder andere Beanstandungen an einer durch den Empfänger erstellten Gesamtanlage, welche auf baulich ungenügende Vorbereitungen zurückzuführen sind, wie zum Beispiel auf zu knapp dimensionierte oder falsch geführte Frischluftzufuhr und Schornsteine oder bei Fehlen der Elektroanschlüsse usw.
Schäden, entstanden durch nachträgliche Abänderungen unserer Geräte oder Zubehörteile. - Falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftgemäss installierte Geräte oder Zubehörteile.
- Schäden wie Flecken, Risse und Materialverzug, welche durch unsachgemässes Befeuern der Anlage, Gewaltanwendung oder mangelhafte Wartung entstanden sind.
- Glasbruch und dessen Folgeschäden.
- Diese Garantie unterliegt dem Recht der Schweiz; Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist Hinwil (Schweiz).
Garantiefrist
Die Rüegg Cheminée Schweiz AG, 8340 Hinwil (Schweiz) gewährt auf all seine Heizeinsätze eine Garantiefrist von grundsätzlich 5 Jahren.
Im Detail sehen die Garantiefristen auf den Heizeinsätzen wie folgt aus:
5 Jahre
- Auf den Gerätekörper ohne mechanische Bauteile
2 Jahre
- Auf die mechanischen Bauteile des Scheibenzugs, resp. der Klapptüre
- Auf sämtliche Bauteile in Gusseisen wie zum Beispiel die Gussroste
1 Jahr
- Auf die Feuerstellenauskleidung in Schamotte, Gusseisen oder Stahlblech, sowie die Prallplatten als Feuerstellenabschluss
- Auf alle elektrischen und elektronischen Teilen wie Ventilatoren, Steuerungen, ect.
- Auf sämtlichen Dichtungen am Heizeinsatz